AGB

 

1. Geltung

  1. 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle Verträge der tipfit OG , An den Mühlen 5 (im Folgenden „Fitnessstudiobetreiber“) über die Nutzung des Fitnessstudios tipfit OG.
  2. 1.2. Der Fitnessstudiobetreiber wird diese AGB im Eingangsbereich des Fitnessstudios aushändigen. Für den Fall, dass der Fitnessstudiobetreiber online Vertragsabschlüsse anbietet, sind diese auch auf der Website (www.tipfit.at) abrufbar.

    1.3. Mitglieder sind jene Personen, die aufgrund eines mit dem Fitnessstudiobetreiber abgeschlossenen Fitnessvertrages zur Betretung und Benutzung des Fitnessstudios berechtigt sind.


  3. 1.4.
    Der Fitnessstudiobetreiber ist berechtigt, Details über Verhaltensregeln im Studio, Hygienemaßnahmen und den Betrieb der zur Verfügung gestellten Einrichtungen in einer Hausordnung bekannt zu geben.

2. Vertragsschluss

2.1. Der Vertrag zwischen dem Fitnessstudiobetreiber und dem Mitglied kommt durch Unterfertigung des Fitnessvertrages im Fitnessstudio oder durch Abschluss des Fitnessvertrages über die Website des Fitnessstudiobetreibers („Online-Verträge“) zustande. Für Online-Verträge mit Verbrauchern gelten die Sonderbestimmungen nach Punkt 9. dieser AGB. Einzelvertragliche Regelungen im Fitnessvertrag gehen diesen AGB vor.

2.2. Bei Vertragsabschluss ist dem Mitglied eine Kopie des Fitnessvertrages zu übergeben. Dem Mitglied sind auf Wunsch weitere Vertragskopien auszufolgen.

2.3. Verträge mit Minderjährigen (unter 18 Jahre) können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden.

 

3. Leistungsgegenstand und Leistungsumfang

3.1. Art und Umfang der Leistungen richten sich nach dem Fitnessvertrag sowie den angebotenen und gewählten Zusatzleistungen bzw. -paketen (z.B. Getränkepass, Solarium, Sauna, Personal-Coaching).

3.2. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.

 

4. Nutzung des Fitnessstudios

4.1. Zutrittsgewährung

4.1.1. Jedes Mitglied ist zur Betretung und Nutzung des Fitnessstudios und deren Einrichtungen während der Öffnungszeiten und nach Maßgabe des Fitnessvertrages berechtigt.

4.1.2. Jedes Mitglied erhält bei Vertragsschluss eine tipfitCard. Die tipfitCard ist nicht übertragbar. Jede unbefugte Weitergabe der tipfitCard ist untersagt. Jedes Mitglied ist verpflichtet, die tipfitCard sorgfältig zu verwahren. Jeder Verlust sowie jede Beschädigung ist dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich zu melden. Bei schuldhaftem Verlust oder schuldhafter Unbrauchbarmachung der tipfitCard durch das Mitglied ist für die Neuausstellung der tipfitCard eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 30 zu entrichten. Die alte tipfitCard verliert mit Ausstellung der neuen tipfitCard ihre Gültigkeit.

4.1.3. Der Zutritt zum Fitnessstudio ist ausschließlich mit aufrechter Mitgliedschaft und nach Vorweisen der tipfitCard möglich. Die tipfitCard ist stets beim Training mitzuführen und dem Personal auf Verlangen vorzulegen.

4.1.4. Das Mitglied verpflichtet sich, die tipfitCard nur höchstpersönlich zu verwenden und sie nicht Dritten zu überlassen oder einem Dritten auf welche Art und Weise auch immer Zutritt zum tipfit Fitnessstudio zu verschaffen. Für jeden Fall des schuldhaften Verstoßes hiergegen wird sofort Anzeige erstattet. Die tipfit Card berechtigt das Mitglied zur Nutzung der vorhandenen Einrichtungen von tipfit unter Beachtung und Einhaltung der Hausordnung. Tipfit ist beim ersten Verstoß gegen die Hausordnung berechtigt, den Zugang für die gesamte Vertragsdauer zu verwehren.  In diesem Fall hat der Kunde dennoch die laufend anfallenden Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin zu tragen. Auf die aushängende Hausordnung wird verwiesen.

4.1.5. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass das tipfit Fitnessstudio mit entsprechendem Aushang eine Videoüberwachung installiert hat, die zur Gewährleistung der bestmöglichen Nutzungsbedingungen, der Sicherheit der Mitglieder, sowie dem Schutz des persönlichen Eigentums und der Fitnessstudio Räumlichkeiten beiträgt.

4.1.6. Eine Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

4.1.7. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.

4.1.8. Die Mitnahme von Waffen, Einnahme von alkoholischen Getränken, illegalen Sucht- und Betäubungsmitteln sowie nicht zugelassener leistungssteigernder Mittel in den Räumlichkeiten ist untersagt.

4.1.9. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.

4.1.10. Der Zutritt mit oder von Kindern unter 14 Jahren ist in allen Clubs ausnahmslos verboten.

 

4.2. Hygienevorschriften

4.2.1. Aus hygienischen Gründen ist die Betretung und Nutzung der Trainingsgeräte und Trainingsbereiche nur mit Sportkleidung und sauberen Sportschuhen gestattet. Das Mitglied hat weiters ein Handtuch mitzuführen, welches auf den Einrichtungen oder Matten unterzulegen ist, um Schweiß von diesen hintan zu halten.

4.2.2. Die Mitnahme oder der Verzehr von mitgebrachten Speisen ist untersagt.

4.2.3. Sämtliche Bereiche des Fitnessstudios sind sauber zu halten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

 

4.3. Sicherheitsvorschriften und Haftungsausschluss

4.3.1. Sämtliche Geräte dürfen nur ihrem Verwendungszweck entsprechend verwendet werden. Jedes Mitglied ist verpflichtet, sich bei Unkenntnis vor Verwendung eines Trainingsgerätes über die Anwendungshinweise und Bedienungsvorschriften zu informieren und diese bei Verwendung der Geräte zu beachten. Bei diesbezüglichen Unklarheiten, insbesondere vor der ersten Bedienung eines Gerätes ist eine Einweisung vom Fitnessstudiobetreiber oder dessen Mitarbeiter einzuholen. Das Mitglied wurde vom Fitnessstudiobetreuer darüber aufgeklärt, dass im monatlichen Beitrag keine Trainingseinweisung oder Betreuung enthalten ist und das Mitglied eigenständig an den Geräten trainiert bzw. die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied ein zusätzliches Einweisungstraining gebucht werden.

4.3.2. Eine Haftung für die Verwendung der Sportgeräte kommt nicht in Betracht. Das Mitglied wurde auf die Einweisungsmöglichkeiten hingewiesen.

4.3.3. Sämtliche Einrichtungen, Trainingsgeräte und Trainingsbereiche sind pfleglich und schonend zu behandeln.

4.3.4. Die zur Verfügung gestellten Spinds dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Fitnessstudio verwendet werden. Darüber hinaus verwendete Spinds werden vom tipfit Personal geöffnet. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinds vom tipfit Personal geöffnet.

4.3.5. Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in das Fitnessstudio mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Fitnessstudio nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Es wird für abhandengekommene oder beschädigte Sachen (Geldbeträge, Wertgegenstände, etc.) die nicht ordnungsgemäß in den Garderobekästen versperrt wurden nicht gehaftet.

4.3.6. Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinds oder im Club werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

4.3.7. Der Fitnessstudiobetreiber haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die tipfit zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden dem Fitnessstudiobetreiber unverzüglich anzuzeigen.

 

4.4. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen

4.4.1. Jedes Mitglied hat unnötigen Lärm, Belästigungen und jede Gefährdung von anderen Mitgliedern zu unterlassen.

4.4.2. Die Anfertigung von Foto- und Videoaufnahmen anderer Mitglieder ist nur nach deren vorheriger Einwilligung zulässig.

4.4.3. Im Falle von Verletzungen anderer Mitglieder ist jedes Mitglied angehalten, zumutbare Hilfeleistungsmaßnahmen zu setzen und Erste Hilfe zu leisten.

4.5. Sonstiges

4.5.1. Soweit es zur Einhaltung der in diesen AGB festgelegten Vorschriften erforderlich ist, um Gefahren vorzubeugen, Schäden zu vermeiden und abzuwehren sowie um Belästigungen und Beeinträchtigungen der Gesundheit anderer Mitglieder hintanzuhalten können der Fitnessstudiobetreiber und seine Mitarbeiter Verhaltensanweisung erteilen. Diesen Anweisungen ist Folge zu leisten. Mitglieder, die diesen Verhaltensanweisungen nicht Folge leisten, können für eine angemessene Dauer des Fitnessstudios verwiesen werden.

4.5.2. Das Anbieten sowie die Abhaltung jeglicher selbstständiger Gewerbeausübung im Fitnessstudio, wie etwa entgeltlicher Coachings, Kurse oder sonstiger kostenpflichtiger Trainingseinheiten bedarf einer voriger individueller Vereinbarung mit dem Fitnessstudiobetreiber.

4.5.3. Der Fitnessstudiobetreiber ist nicht verpflichtet, die psychische und physische Eignung eines Mitglieds zu überprüfen. Die gewählte Art, der Umfang und die Intensität des Trainings liegen in der Eigenverantwortung jedes einzelnen Mitglieds. Es wird dringend empfohlen, das Training stets nach den individuellen körperlichen Fähigkeiten auszurichten und bei Auftreten von Beschwerden die Übungen abzubrechen und gegebenenfalls einen Arzt aufzusuchen.

4.5.4. Der Fitnessstudiobetreiber kann fallweise, unverbindlich und ohne hierzu verpflichtet zu sein, ein Beratungsgespräch mit Trainingsempfehlung durchführen. Allfällige Empfehlungen des Fitnessstudiobetreibers und seiner Mitarbeiter spiegeln die subjektive Einschätzung des Coaches wider; die Auswahl des entsprechenden Trainingsprogramms obliegt stets allein dem Mitglied und liegt in dessen eigenen Verantwortungsbereich. Ein Beratungsgespräch kann eine ärztliche oder therapeutische Beratung keinesfalls ersetzen. Auf die Abhaltung eines Beratungsgesprächs besteht kein Rechtsanspruch.

 

5. Öffnungszeiten

5.1. Die Öffnungszeiten sind: täglich von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr

5.2. Geplante Änderungen der Öffnungszeiten sind durch Aushang im Fitnessstudio zumindest vierzehn Tage vor Wirksamwerden zu verkünden.

 

6. Entgelt

6.1. Das vertraglich vereinbarte Entgelt (Mitgliedsbeitrag) ist jeweils am 5ten eines jeden Monats im Vorhinein zur Zahlung fällig. Der Mitgliedsbeitrag versteht sich inkl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Die Zahlung ist rechtzeitig, wenn Sie am Fälligkeitstag veranlasst worden ist.

6.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Fitnessstudiobetreiber berechtigt, Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe in Rechnung zu stellen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber im Fall eines verschuldeten Zahlungsverzuges Verzugszinsen und die Kosten der zweckentsprechenden und angemessenen Betreibungs- oder Einbringungsmaßnahmen zu ersetzen.

6.3. Der Mitgliedsbeitrag ist wertgesichert. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index.

Als Bezugsgröße gilt die für den Monat des Vertragsschlusses errechnete Indexzahl. Schwankungen der Indexzahl nach oben oder unten bis ausschließlich 2 % bleiben unberücksichtigt. Dieser Spielraum ist bei jedem Überschreiten nach oben oder unten neu zu berechnen, wobei stets die erste außerhalb des jeweils geltenden Spielraums gelegene Indexzahl die Grundlage sowohl für die Neufestsetzung des Forderungsbetrages als auch für die Berechnung des neuen Spielraums zu bilden hat. Der sich neu ergebende Mitgliedsbetrag ist kaufmännisch auf volle 10 Cent zu runden.

7. Vertragsdauer und (vorzeitige) Beendigung des Vertrages

7.1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung einer 2 monatigen Kündigungsfrist ordentlich gekündigt werden.

7.3. Der Fitnessstudiobetreiber kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit und ohne an Kündigungsfristen und -termine gebunden zu sein – kündigen, wenn:

7.3.1. das Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrages in Verzug ist und der ausständige Mitgliedsbeitrag trotz einer Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen nicht vollständig entrichtet wird;

7.3.2. das Mitglied wiederholt und trotz erfolgter Abmahnung gegen die Vorschriften zur Nutzung des Fitnessstudios (Punkt 4. dieser AGB) verstößt. Eine Abmahnung ist nicht erforderlich, wenn ein Mitglied infolge der Verletzung dieser AGB schuldhaft die Gesundheit einer anderen Person gefährdet oder eine andere Person verletzt hat;

7.3.3. das Mitglied im Fitnessstudio gerichtlich strafbare Handlungen setzt.

7.4. Das Mitglied kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung – auch vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit – vorübergehend aussetzen, wenn:

7.4.1. das Mitglied aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalles länger als 30 Tage am Training gehindert wird; oder

7.4.2. das Mitglied nach Abschluss des Fitnessvertrages von ihrer Schwangerschaft erfährt.

Die Verhinderung ist durch ein fachärztliches Attest zu bescheinigen. Im Falle der Schwangerschaft ist zur Bescheinigung die Vorlage des Mutter-Kind-Passes erforderlich. Der Nachweis ist umgehend nach Bekanntwerden des Hinderungsgrundes anzuzeigen.

7.5. Für die Dauer der Aussetzung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrages befreit. Die Leistungen des Fitnessvertrages können vom Mitglied während der Dauer der Aussetzung nicht in Anspruch genommen werden. Nimmt das Mitglied trotz Aussetzung des Vertrages Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch, kommt es zu keiner Befreiung von der Zahlungspflicht.

7.6. Die durch den Kündigungsverzicht bewirkte Mindestvertragslaufzeit sowie Kündigungstermine und -fristen verlängern sich um die Dauer der Aussetzung. Das Ende der Verhinderung ist dem Fitnessstudiobetreiber anzuzeigen. Im Falle der Schwangerschaft endet die Verhinderung 8 Wochen nach dem Ende der Schwangerschaft.

7.7. Dauert die Verhinderung aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls länger als 90 Tage an, kann das Mitglied den Vertrag kündigen, ohne an den Kündigungsverzicht, die Kündigungsfristen und Termine gebunden zu sein.

7.8. Das Recht beider Vertragsparteien, den Fitnessvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, wird durch diese besonderen Kündigungsmöglichkeiten weder ausgeschlossen noch beschränkt.

 

8. Betriebsunterbrechungen

8.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Fitnessstudios sind gänzliche Betriebsunterbrechungen bis zum Ausmaß von 14 durchgängigen Kalendertagen, höchstens aber von 21 Kalendertagen pro Jahr möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind mindestens 7 Tage vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.

8.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechung wird der anteilige Mitgliedsbeitrag rückerstattet bzw. gutgeschrieben.

 

9. Sonderbestimmungen für Online-Verträge mit Verbraucher

9.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des Fitnessstudiobetreibers abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „Mitglied werden“ wird ein verbindliches Angebot zum Abschluss des gewählten Fitnessvertrages abgegeben.  Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots per E-Mail zustande. Eine automatisch generierte E-Mail, mit dem lediglich der Erhalt des Angebots bestätigt wird, gilt nicht als Annahme des Angebots.

9.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen vierzehn Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Fitnessstudiobetreiber tipfit, An den Mühlen 5, +43 660 37 37 097, office@tipfit.at] mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.

9.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, wird der Fitnessstudiobetreiber sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Mitteilung des Widerrufs beim Fitnessstudiobetreiber eingegangen ist, zurückzahlen. Für diese Rückzahlung verwendet der Fitnessstudiobetreiber dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

10. Datenschutz

Der Fitnessstudiobetreiber erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt folgende personenbezogene Daten des Mitgliedes (einschließlich seines Fotos) selbst oder durch weisungsgebundene Dienstleister, soweit dies zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses erforderlich ist: Vorname, Familienname, Geburtsdatum, Adresse, Telefonnummer, E-Mail Adresse, Kontonummer, Foto, Eintrittsdatum, Daten zur Verrechnung und zum Inkasso der Mitgliedsbeiträge. Beim Betreten des Fitnessstudios werden Datum, Uhrzeit sowie Mitgliedsnummer des Mitglieds elektronisch erfasst. Der Fitnessstudiobetreiber speichert diese Daten. In anonymisierter Form werden diese Daten zudem zur Optimierung der Trainingsbedingungen und des Trainingsbetriebes verwendet. Ebenso überwacht der Fitnessstudiobetreiber Teile des Studios mit Videokameras und speichert einzelfallbezogen die dabei gewonnenen Aufnahmen, soweit und solange dies im Einzelfall zur Sicherheit seiner Mitglieder und zur Aufklärung von strafbaren Handlungen sowie zur Abwehr oder Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen erforderlich ist. Der Umstand der Beobachtung und die verantwortliche Stelle werden durch Hinweisschilder erkennbar gemacht. Jedenfalls erteilt jedes Mitglied seine Zustimmung zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im oben angeführten Sinn.

Der Fitnessstudiobetreiber versichert dem Mitglied, dass alle personenbezogene Daten vertraulich behandelt werden und sich der Fitnessstudiobetreiber bei der Verarbeitung und Nutzung der Daten an die gesetzlichen Bestimmungen haltet. Das Mitglied akzeptiert die beiliegende Datenschutzbestimmung. Diese hängt weiters im Fitnessstudio auf und befindet sich auf der Webseite (www.tipfit.florabacher.at/datenschutzerklärung) des Fitnessstudiobetreibers.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1. Das Mitglied hat bei Abschluss des Fitnessvertrages wahrheitsgemäße Angaben über vertragsrelevante persönliche Daten zu machen. Das Mitglied hat dem Fitnessstudiobetreiber jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, Bankverbindung, etc.) unverzüglich bekanntzugeben.

11.2. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser AGB nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

11.3. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts. Vertragssprache ist Deutsch. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.

11.4. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.

 

12. Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es an uns zurück:

AN:

Riedler Petra – tipfit

An den Mühlen 5
4563 Micheldorf

e-mail:  office@tipfit.at
Tel: +43 660 37 37 097

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)


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Bestellt am (*)/erhalten am (*):

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Name des/der Verbraucher(s):

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Anschrift des/der Verbraucher(s):

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Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

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Datum

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(*) Unzutreffendes streichen

Stand 26. März 2024
bis auf Widerruf 

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